Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma WHBG Walter Handels- und Beteiligungsgesellschaft mbH / Geschäftsführer Martin Walter / Oststrasse 64-70a / 22844 Norderstedt

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe von Reinigungsprodukten sowie sonstigen Waren und Dienstleistungen der WHBG Walter Handels- und Beteiligungsgesellschaft mbH. Sie gelten auch dann, wenn sie bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich erwähnt werden, es sei denn, der Käufer ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollte eine der nachfolgenden Bestimmungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder nicht zur Anwendung kommen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

1.2 Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Rahmen der Vertragsdurchführung getroffen werden, sind schriftlich festzuhalten.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Regelung gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Aufträge oder Bestellungen (gleich ob mündlich, per Fax, Brief, E-Mail mit Absenderkennung, Telefon oder elektronische Datenübertragung) gelten erst dann als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt ist (per Fax, Brief, E-Mail mit Absenderkennung oder elektronische Datenübertragung), die Versandanzeige vorliegt, die Lieferung ausgeführt wurde oder eine Rechnung ausgestellt wurde. Die Annahme von Aufträgen erfolgt, auch bei Vorkasse, unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit.

2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2.3 Unsere Mitarbeiter und Handelsvertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Solche Abreden und Zusagen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2.4 Auskünfte unserer Mitarbeiter, insbesondere zu Anwendungsmöglichkeiten oder zur Zusammensetzung von Produkten, sind unverbindlich und ohne Gewähr. Sie entbinden den Käufer nicht von der Verpflichtung, eigene Prüfungen und Tests durchzuführen. Die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung der Waren obliegt ausschließlich dem Käufer.

3. Lieferung und Abnahme

3.1 Liefertermine oder -fristen, ob verbindlich oder unverbindlich vereinbart, bedürfen der Schriftform. Der Tag der Lieferung ist der Tag, an dem die Ware unser Lieferwerk, das eines Dritten oder unser Lager verlässt oder an den Käufer an der vereinbarten Stelle übergeben wird. Wurde ein fester Liefertermin schriftlich vereinbart, hat der Käufer bei Lieferverzug eine angemessene Nachfrist von vier Wochen zu setzen, sofern nicht die Regelung in 3.3 greift.

3.2 Lieferungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers beschleunigt ausgeführt werden, führen zu zusätzlichen Frachtkosten, die der Käufer trägt.

3.3 Verzögerungen bei der Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die unsere Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Rohstoffmangel oder ähnliche Ereignisse, entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Verpflichtung, uns bei anderen Lieferanten einzudecken, besteht nicht. In solchen Fällen können wir die vorhandenen Warenmengen nach eigenem Ermessen verteilen.

3.4 Sollten die in 3.3 genannten Ereignisse die Entstehungskosten erhöhen, behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Lehnt der Käufer die Preiserhöhung ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Käufer nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen aufgrund der genannten Umstände sind ausgeschlossen, sofern wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.

3.6 Im Falle von Lieferverzug, den wir zu vertreten haben, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes pro vollendeter Woche, jedoch maximal 5 % des betroffenen Lieferwerts. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit.

3.7 Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, die Teillieferung ist für den Käufer nicht zumutbar.

3.8 Unsere Verpflichtung zur Lieferung setzt voraus, dass der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt.

3.9 Gerät der Käufer in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden geltend zu machen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.

3.10 Die Wahl des Versandweges und der Versandart obliegt uns. Kundenwünsche berücksichtigen wir nach Möglichkeit, jedoch trägt der Käufer etwaige zusätzliche Kosten für besondere Versandwünsche. Auch bei frachtfreier Lieferung trägt der Käufer Mehrkosten, die durch Erhöhungen der Frachtsätze, Umleitungen oder Lagerkosten nach Vertragsabschluss entstehen.

3.11 Der Käufer oder dessen Kunden sind verpflichtet, Abrufe der benötigten Mengen rechtzeitig vorzunehmen, damit eine pünktliche Lieferung möglich ist. Abrufe durch Kunden bedürfen eines vorherigen schriftlichen Lieferauftrags des Käufers. Für fehlerhafte Angaben haftet der Käufer. Änderungen in der Disposition akzeptieren wir, wenn sie rechtzeitig mitgeteilt werden, wobei zusätzliche Kosten vom Käufer getragen werden.

3.12 Bei Abholung durch Fahrzeuge im Auftrag des Käufers ist dieser verantwortlich für: a) die technische Eignung der Fahrzeuge für unsere Verladeeinrichtungen,
b) die Durchführung der Abholung durch geschultes Personal gemäß unserer Richtlinien,
c) die Bestätigung des ordnungsgemäßen Empfangs der Ware auf dem Lieferschein,
d) die Sicherung der Ladung gemäß gesetzlichen Bestimmungen,
e) die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften am Lieferort,
f) die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs,
g) die Beachtung aller Vorschriften zur Ladungssicherung.

4. Preise

4.1 Sofern nicht anders angegeben, bleiben die in unseren Angeboten genannten Preise für 30 Tage ab dem Datum des Angebots verbindlich. Maßgeblich sind ansonsten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

4.2 Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab unserem Werk oder Lager, einschließlich der üblichen Verpackung. Die Berechnung erfolgt auf Basis der von uns ermittelten Gewichte oder Mengen.

4.3 Bei staatlichen oder behördlichen Maßnahmen, insbesondere bei Steuer- oder Zollerhöhungen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise während der Vertragslaufzeit mit sofortiger Wirkung anzupassen. Dies gilt auch für Kostensteigerungen bei den von uns für die Herstellung und Lieferung eingesetzten Rohstoffen. Ergänzend gilt die Regelung in Abschnitt 3.4.

4.4 Produkte mit EU-Zulassung: WHBG liefert Produkte, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union verwendet und weiterverkauft werden können. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Produkte nur in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften genutzt werden.

4.5 Produkte ohne EU-Zulassung: Für Produkte, die keine Zulassung für den Verkauf und die Nutzung innerhalb der EU besitzen, gilt:
a) Die Lieferung und Nutzung dieser Produkte ist ausschließlich für den Export außerhalb der EU bestimmt.
b) Der Kunde verpflichtet sich, schriftlich zu bestätigen, dass diese Produkte nur in Ländern verwendet oder weiterverkauft werden, in denen sie zugelassen sind.
c) Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zielland und stellt WHBG von Ansprüchen Dritter frei.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen und den Käufer über die Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, erfolgt die Anrechnung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung.

5.2 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde.

5.3 Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Unsere Vertreter oder Handelsvertreter sind nur dann zum Inkasso berechtigt, wenn sie über eine schriftliche Vollmacht verfügen.

5.4 Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Diskontspesen und andere damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Wechselzahlungen wird kein Skonto gewährt.

5.5 Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen Verzugszinssatzes über dem gesetzlichen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Ein niedrigerer Schaden ist anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5.6 Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, z. B. Nichteinlösung eines Schecks, Zahlungseinstellung oder andere Hinweise auf mangelnde Zahlungsfähigkeit, sind wir berechtigt, sämtliche offenen Forderungen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, sofort fällig zu stellen. Zudem können wir Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.

5.7 Wir sind berechtigt, mit unseren Forderungen gegen Forderungen des Käufers aufzurechnen.

5.8 Der Käufer ist nur zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Im Übrigen ist der Käufer mit Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechten ausgeschlossen.

6. Gefahrübergang

6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Anlieferung durch eigene Fahrzeuge oder Fahrzeuge in unserem Auftrag mit der Übergabe am Bestimmungsort auf den Käufer über. Der Käufer hat sicherzustellen, dass etwaige Ansprüche gegen den Frachtführer durch eine Feststellung des Sachverhalts vor Entladung durch eine neutrale Person gesichert werden.

6.2 Bei Abholung durch Fahrzeuge im Auftrag des Käufers obliegt es diesem oder seinem Beauftragten, das Fahrzeug ordnungsgemäß durch geschulte Mitarbeiter zu beladen und dabei die gesetzlichen Vorschriften für Gefahrguttransport und Ladungssicherheit einzuhalten.

6.3 Das Abladen und Einlagern der Ware liegt vollständig in der Verantwortung des Käufers. Diese Tätigkeiten müssen in angemessener Zeit und durch geschultes Personal durchgeführt werden.

6.4 Bei Lieferungen in Tankfahrzeugen oder Aufsetztanks ist der Käufer oder dessen Beauftragter dafür verantwortlich, dass die Tanks oder Lagerbehältnisse in einwandfreiem technischem Zustand sind. Er hat qualifiziertes Personal vorzuhalten und den Anschluss der Abfüllanlagen an die Aufnahmeeinrichtung in eigener Verantwortung durchzuführen. Unsere Verpflichtung beschränkt sich auf die Bedienung der fahrzeugeigenen Abfüllanlagen.

6.5 Unterstützen unsere Mitarbeiter den Käufer beim Abladen oder Abtanken und entstehen dabei Schäden an der Ware oder andere Schäden, handelt unser Personal auf alleiniges Risiko des Käufers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen.

6.6 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei der Belieferung durch dritte Beförderungsunternehmen, soweit aus deren Verhalten eine Haftung von uns hergeleitet werden könnte. Die Haftung der Dritten bleibt unberührt.

7. Gewährleistung

7.1 Wir leisten Gewähr für Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Die Gewährleistung bezieht sich auf die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Abschnitt 6.

7.2 Werden unsere Verwendungs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfallen Ansprüche wegen Mängeln, sofern der Käufer nicht nachweist, dass diese Umstände den Mangel nicht verursacht haben.

7.3 Der Käufer hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Dies hat unter Beifügung von Belegen, Mustern, Packzetteln sowie unter Angabe der Rechnungsnummer, des Rechnungsdatums und der auf den Packungen befindlichen Signierungen zu erfolgen. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht innerhalb dieser Frist erkennbar sind, müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

7.4 Bei ordnungsgemäß erhobenen Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Rücksendung der Ware darf nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Muster und Proben dienen lediglich als unverbindliche Anschauungsunterlagen, sofern ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Beratungen und Auskünfte zu Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten oder technischen Details werden nach bestem Wissen erteilt, sind jedoch unverbindlich und ohne Gewähr. Der Käufer bleibt verpflichtet, die Eignung der gelieferten Ware durch eigene Prüfungen sicherzustellen. Geringfügige oder unvermeidbare Abweichungen von Produktangaben gelten nicht als Mängel.

7.5 Sollte eine Ersatzlieferung im Rahmen der Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgen, kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Nach einer Verarbeitung der Ware ist lediglich eine Herabsetzung der gezahlten Vergütung möglich. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht.

7.6 Für Käufer, die Kaufleute im Sinne des HGB sind, verjähren Gewährleistungsansprüche ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Gleiches gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sofern diese nicht aus unerlaubter Handlung resultieren.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum. Der Käufer kann die Freigabe von Sicherheiten verlangen, wenn ihr Wert die offenen Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

8.2 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne dass daraus eine Verpflichtung für uns entsteht. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Im Folgenden wird die Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, als Vorbehaltsware bezeichnet.

8.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder weiterzuveräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Forderungen aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigen Rechtsgründen (z. B. Versicherungsleistungen oder unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren, damit wir unsere Eigentumsrechte geltend machen können. Entstehende gerichtliche oder außergerichtliche Kosten hat der Käufer zu tragen, sofern der Dritte diese nicht übernimmt.

8.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

9. Rücktrittsrecht

9.1 Nach Abschluss eines Kaufvertrages sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Vorauszahlungen beziehungsweise Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Änderungen in der Firma oder Person des Käufers eintreten, die den Vertrag gefährden könnten. Dies gilt insbesondere, wenn die Vermögenslage oder Kreditwürdigkeit des Käufers ungünstig oder zweifelhaft erscheint. Wir sind berechtigt, nach Eingang neuer Aufträge oder bei Abrufen bestehender Rahmenverträge die Weiterbelieferung von der vorherigen Bezahlung aller offenen Forderungen abhängig zu machen. Alle geschuldeten Beträge, auch wenn hierfür Wechsel angenommen wurden, können sofort fällig gestellt werden. Im Falle von Zahlungseinstellung oder Insolvenz gelten alle gewährten Rabatte rückwirkend als nicht gewährt, und Rückvergütungen sind ausgeschlossen. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers können wir, ohne vom Vertrag zurückzutreten, Vorauszahlungen oder Sicherheiten für weitere Lieferungen verlangen. Erfüllt der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder verwendet die Ware unzulässig, können wir die Lieferung einstellen, unbeschadet weitergehender Ansprüche.

9.2 Wird ein Zahlungsverzug auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies gilt insbesondere für bereits vereinbarte, jedoch noch nicht durchgeführte Folgegeschäfte.

10. Haftung

10.1 Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor.

10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro. Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns, ersparter Aufwendungen, Schadensersatzansprüche Dritter oder sonstige mittelbare und Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal dient ausdrücklich dazu, den Käufer vor solchen Schäden zu schützen.

10.3 Die in den Absätzen 10.1 und 10.2 genannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei Ansprüchen, die auf arglistigem Verhalten beruhen, sowie bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.4 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten entsprechend auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Abtretung

11.1 Die Rechte des Käufers aus den Geschäftsverbindungen mit dem Verkäufer sind nicht abtretbar.

12. Datenschutz

12.1 Im Rahmen der Auftragsabwicklung speichern wir personen- und firmenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Diese Daten werden ausschließlich im geschäftlichen Interesse verarbeitet und genutzt.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

13.1 Für diese Geschäftsbedingungen sowie für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz.

13.3 Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand Norderstedt. Dieser Gerichtsstand gilt für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben.

13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung aus sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: Februar 2023